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Steuerliche Entlastungen und Kindergelderhöhung

Der Bundesrat hat am 25.11.2022 den steuerlichen Entlastungen beim Steuertarif sowie beim Kindergeld zugestimmt. Die gute Nachricht: Die in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Beträge (s. hierzu unsere Nachricht v. 10.08.2022) wurden teilweise noch erhöht.

Endgültig beschlossen wurden die folgenden Werte:

  • Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 10.347 € auf 10.908 € ab 2023 und auf 11.604 € ab 2024. Der hieran angelehnte Unterhaltshöchstbetrag steigt ebenfalls entsprechend an.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2022 von 2.730 € auf 2.810 €, für 2023 auf 3.012 € und für 2024 auf 3.192 €.
  • Anhebung des Kindergelds zum 1.1.2023 auf 250 € für jedes Kind.

Hinweis:

Der Spitzensteuersatz von 42 % wird im Jahr 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € (bislang 58.597 €) erhoben und im Jahr 2024 ab 66.761 €. Bei der sog. Reichensteuer ändert sich dagegen nichts.

Quelle: Inflationsausgleichsgesetz, BR-Drucks. 576/22, die Veröffentlichung im BGBl. steht noch aus; NWB

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