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Unsere Leistungen

Steuerberatung
Rechnungswesen
Wirtschaftsberatung
Existenzgründung
Projekte/Referenzen
Steuerberatung

Steueroptimierende Gestaltungsberatungen

Die nachhaltige Minimierung der Steuerlast erfordert einerseits ausgeklügelte Modelle, die sich sinnvoll in die rechtlichen Rahmenbedingungen eingliedern, anderseits eine ständige Überprüfung der gewählten Gestaltungen vor dem Hintergrund sich abzeichnender Steuerrechtsänderungen.

Erstellung von Steuererklärungen

Grundlage für die meisten Steuerfestsetzungen sind Steuererklärungen, die von den Steuerpflichtigen bei den zuständigen Finanzbehörden einzureichen sind und in denen Angaben zu allen besteuerungsrelevanten Sachverhalten zu machen sind.

Wir übernehmen für Sie die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Kapitalertragsteueranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Antragstellung bei Finanzbehörden

Viele Steuervergünstigungen, Zulagen oder Erleichterungen im Besteuerungsverfahren sind antragsgebunden. Wir stellen für Sie rechtssicher sämtliche Anträge bei Steuerbehörden oder anderen zuständigen Stellen.

Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzbehörden und -gerichten

Soweit eine behördliche Entscheidung die Rechte eines Steuerpflichtigen verletzt (z.B. durch eine zu hoch festgesetzte Steuer oder einen unrechtmäßig abgelehnten Antrag), können dessen Interessen dennoch im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens durchgesetzt werden.

Vor den Verwaltungsbehörden (außergerichtlich) ist der Einspruch oder Widerspruch das entsprechende Mittel, im weiteren (gerichtlichen) Verfahren die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.Wir übernehmen für Sie die vollständige Vertretung bis hin zum Verfahren vor dem Bundesfinanzhof als dem höchsten deutschen Finanzgericht.

Anfertigung gutachterlicher Stellungnahmen

Bei Bedarf beziehen wir Stellung zu Einzelfragen aus dem Gebiet des Steuerrechts nach gutachterlichen Methoden.

Rechnungswesen

Auf dem Gebiet des Rechnungswesens erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Erstellung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen
  • Erstellung von Kostenrechnungen und Kalkulationen
  • Jahresabschlusserstellung (ggf. mit Prüfungshandlungen)
  • Durchführung freiwilliger Jahresabschlussprüfungen
  • Durchführung sonstiger Prüfungen
Wirtschaftsberatung

Auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Existenzgründungs- und -festigungsberatungen
  • Beratung bei Unternehmenserwerben und -veräußerungen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Finanzplanungen
  • Finanzierungsberatungen
  • Betriebliche Nachfolgeplanungen
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
Existenzgründung

Erfolgreich gründen

Eine Existenzgründung (Gründung und Inbetriebnahme eines eigenen Unternehmens) erfordert in erster Linie jede Menge Überzeugungsarbeit.

So hat sich zum Beispiel der Existenzgründer bei der kritischen Prüfung seiner Idee zuerst selbst von der Realisierbarkeit seines Vorhabens zu überzeugen. So trivial dies auch klingen mag, häufig werden bereits in diesem Stadium schwerwiegende Fehler begangen.

Auch benötigt ein Unternehmer zahlreiche (Geschäfts-) Partner (Vermieter, Lieferanten, Arbeitnehmer, Auftraggeber/Kunden), die fortwährend von der Vorteilhaftigkeit einer Zusammenarbeit überzeugt werden müssen.

Oder – und nicht zuletzt – hinsichtlich des Kapitalbedarfs, den eine Unternehmensgründung mit sich bringt. Häufig wird mehr Kapital benötigt, als ein Gründer aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Die Überzeugung von Fremdkapitalgebern (meistens Kreditinstituten) ist ein schwieriges Unterfangen, das sehr gut vorbereitet sein muss.

Dabei und bei vielen weiteren Fragestellungen im Rahmen Ihres Gründungsvorhabens unterstützen wir Sie umfassend, damit Ihr Projekt gelingt und Fehler sowie unnötige Kosten vermieden werden.

Formen einer Existenzgründung

Verschiedene Wege führen zum eigenen Unternehmen.

Die häufigste Form einer Existenzgründung ist die Neugründung eines eigenen Unternehmens „aus dem Nichts“. Dies kann zum Beispiel auf der Grundlage einer guten Idee, eines neuen, selbst entwickelten Produkts oder einer Dienstleistung erfolgen. Aber auch die Gründung eines neuen, rechtlich selbstständigen Unternehmens innerhalb einer bereits bestehenden Organisationsstruktur und mit einem am Markt bereits bestehenden Geschäftsmodell (wie zum Beispiel beim Franchising) ist eine denkbare Variante.

Daneben kann auch die (vollständige oder teilweise) Übernahme eines bereits bestehenden, am Markt eingeführten Unternehmens durch Erwerb von Geschäftsanteilen ein Weg in die Selbstständigkeit sein.

In Abhängigkeit von der gewählten Form der Existenzgründung ergeben sich häufig völlig unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Planung, Prüfung und Umsetzung eines Vorhabens.

Businessplan (Geschäftsplan)

Ein guter Businessplan ist die Eintrittskarte für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.

Er dient einerseits der Überzeugung der Investoren, Kreditinstitute und anderen Gläubiger oder anderer Geschäftspartner von der Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit des Gründungsvorhabens, anderseits dem Existenzgründer selbst als Arbeitsinstrument bei der Planung, kritischen Selbstkontrolle und Umsetzung seiner Ideen.

Ein Businessplan enthält im Wesentlichen Ausführungen zur Geschäftsidee, der Zielsetzung und den Umsetzungsstrategien, zu Rahmenbedingung sowie betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekten der angestrebten Unternehmensgründung.

Aufgrund jahrelanger Erfahrungen haben wir viele Businesspläne geprüft, ihre Erstellung begleitet oder selbst vorgenommen und bei ihrer Präsentation gegenüber den Adressaten mitgewirkt und wissen sehr genau, worauf es im Einzelnen ankommt.

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Fachkundige Stelle für Tragfähigkeitsbescheinigungen

Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit durch einen Gründungszuschuss für die Dauer von bis zu 15 Monaten gefördert.

Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses ist unter anderem, dass der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens durch eine fachkundige Stelle nachgewiesen wird.

Als kompetentes Beratungsunternehmen in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten sind wir legitimiert, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Die Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt dabei regelmäßig auf der Grundlage eines Businessplans, bei dessen Erstellung wir Ihnen im Bedarfsfalle gerne behilflich sind.

Projekte/Referenzen

Was genau machen wir eigentlich?

Die Arbeit einer Steuerberatungspraxis ist nicht immer leicht zu erklären, denn es geht nicht immer nur um Lohn- und Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen. Um Ihnen ein genaueres Bild von dem zu verschaffen, was wir tagtäglich für unsere Mandanten tun, haben wir im Folgenden ein paar Projekte aus der jüngeren Vergangenheit aufgeführt.

Allen Projekten ist gemein, dass sie mit einer umfassenden und detaillierten Analyse der Ausgangslage beginnen. Hierzu tauschen wir uns intensiv mit unseren Mandanten aus. Dem folgt in der Regel ein penibles Aktenstudium, damit keine bedeutende Einzelheit außer Acht bleibt. Auf Basis der gewonnenen Informationen entwickeln wir Lösungsansätze und prüfen diese intensiv und systematisch mit Blick auf ihre (steuer)rechtliche und praktische Machbarkeit ab. Natürlich sind wir auch in der Umsetzungsphase unterstützend tätig.

 

  • Einrichtung der Finanzbuchhaltung eines neu gegründeten Handels- und Dienstleistungsbetriebs in vollständig digitaler Form. Sämtliche Prozesse vom Beleganfall über den Belegaustausch und die Verbuchung bis hin zur Auswertung erfolgen elektronisch und papierlos.
  • Entwicklung eines professionellen Businessplans auf der Grundlage uns bereitgestellter Informationen und Daten. Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen, Planbilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Liquiditätsplänen. Professionelle Aufbereitung zur Vorlage bei finanzierenden Kreditinstituten.
  • Steuerneutrale Umwandlung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Ausgliederung i. S. des Umwandlungsgesetztes.
  • Errichtung einer Holding in der Rechtsform einer GmbH durch steuerneutrale Einbringung von GmbH-Gesellschaftsanteilen und Bargründung neuer Tochtergesellschaften. Hintergrund für diese Gestaltung war neben steuerlichen Optimierungen die Notwendigkeit einer Neuordnung aufgrund  zunehmender Diversifizierung der ursprünglichen Gesellschaft.
  • Prüfung der Sinnhaftigkeit einer beabsichtigten größeren Immobilieninvestition durch Privatpersonen unter steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
  • Prüfung der Sinnhaftigkeit des Abrisses einer gewerblich vermieteten Immobilie zwecks Neubau einer solchen und Wiedervermietung. Interdisziplinärer Austausch und Begleitung der Verhandlungen mit allen Beteiligten (Vermieter, Mieter, Ingenieurbüro, Rechtsanwalt).
  • Anpassung und Neuordnung von verschiedenen Prozessen im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung eines Startup-Unternehmens. Aufgrund eines rasanten Unternehmenswachstums waren die bestehenden Prozesse ineffizient geworden. Der Fokus lag auf der Schaffung von neuen Schnittstellen sowie Anpassung und Optimierung bereits bestehender Schnittstellen zwischen der ERP-Software und der Finanzbuchhaltung des Unternehmens.
  • Optimierung der Kapitalstruktur eines sich in einer Wachstums- und Expansionsphase befindlichen Startup-Unternehmens. Die Maßnahmen dienten der Vorbereitung von Finanzierungsrunden (Eigenkapital und Wandeldarlehen).
  • Einbringung von GmbH-Gesellschaftsanteilen in eine andere GmbH gegen Gewährung neuer Anteile (Anteilstausch). Fraglich war hier unter anderem, ob der Anteilstausch steuerneutral erfolgen kann, da die eingebrachten Anteile im Rahmen einer kurz zuvor erfolgten Ausgliederung eines Einzelunternehmens entstanden und somit sperrfristbehaftet waren.