Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Zustellung von Grundsteuerbescheiden

Kommunen erlassen Grundsteuerbescheide, auch wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet ist. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.

Hintergrund: Die Kommunen im Freistaat versenden aktuell die neuen Grundsteuerbescheide an Grundstückseigentümer. Auch diejenigen, die beim zuständigen Finanzamt noch einen offenen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid haben, bekommen von den zuständigen Kommunen neue Grundsteuerbescheide.

Aktuell häufen sich dazu Beschwerden in den Finanzämtern des Freistaats und im Thüringer Finanzministerium. Eigentümer, die fristgerecht Einspruch gegen die Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbetragsbescheide bzw. Grundsteuerwertbescheide) beim Finanzamt eingelegt und diesen mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet haben, gehen davon aus, dass ihnen keine neuen Grundsteuerbescheide zugestellt werden dürfen.

Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium weiter aus:

  • Diese Annahme ist falsch.
  • Auch in den Fällen, in denen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt wurde, legen die Kommunen die vom Finanzamt festgestellten Werte ihren Berechnungen für die Grundsteuer zugrunde.
  • Sollte es (später) im anhängigen Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt zu einer Änderung des Grundsteuermessbetrags kommen, dann ändert die Kommune den Grundsteuerbescheid entsprechend. Erstattungen oder Nachzahlungen werden zusammen mit einem geänderten Grundsteuerbescheid vorgenommen.
  • Die bei den Finanzämtern anhängigen Einspruchsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, ruhen kraft Gesetzes. Eine Eingangsbestätigung über diese Einsprüche und eine Mitteilung über eine vorgenommene Verfahrensruhe erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern der Einspruch elektronisch via ELSTER übermittelt wurde, wird jedoch eine automatische Mitteilung erstellt. Die Einsprüche werden solange von der Bearbeitung zurückgestellt, bis das rechtsanhängige Verfahren entschieden wurde.
  • Die Finanzverwaltung bittet Betroffene, die sich im Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid befinden, von Beschwerden zu einem fehlerhaften Grundsteuerbescheid Abstand zu nehmen.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 7.2.2025; NWB

Weitere Steuertipps

Falscher Schuldiger: Warum das Ehegattensplitting nichts mit unserer Arbeitszeitkrise zu tun hat

Falscher Schuldiger: Warum das Ehegattensplitting nichts mit unserer Arbeitszeitkrise zu […]

Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragung von Erbengemeinschaft auf Personengesellschaft

Eine Erbengemeinschaft, die ein Grundstück geerbt hat, kann dieses grunderwerbsteuerfrei […]

Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Übernahme eines sog. Ökokontos

Der Zahlung für den Erwerb eines Grundstücks stellt die Bemessungsgrundlage […]

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung für vermietete Neubauten wird nicht gewährt, wenn ein […]

Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung

Eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann angenommen werden, […]