Mit Freizeichnung online bietet sich Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuererklärungen und ggf. die E-Bilanz elektronisch „freizuzeichnen“, d. h. für die Übermittlung an die Finanzverwaltung durch uns freizugeben.
Dazu werden Ihnen die Dokumente zur Steuererklärung (z. B. Formulare und Berechnungslisten) und ggf. die E-Bilanz zum Prüfen und Freizeichnen von uns bereitgestellt.
Das Verfahren ermöglicht einen vollelektronischen Prozess, wodurch Druck und Postversand der Steuererklärung und ggf. der E-Bilanz sowie eventuelle Fahrten in die Kanzlei oder zum Finanzamt entfallen.
Prozessbeschreibung „Freizeichnung online“
- Sie erhalten von uns eine elektronische Benachrichtigung über die Bereitstellung der Dokumente mit der Bitte um Freizeichnung.
- Sie rufen über einen Browser die Dokumente in Freizeichnung online auf, prüfen diese und bestätigen sie oder lehnen sie ab.
- Wenn die Dokumente bestätigt wurden, können diese durch uns an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Haben Sie Fragen zu Freizeichnung online? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
> Demo-Video zu DATEV Freizeichnung online