Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Steuerliche Maßnahmen für vom Hochwasser Betroffene

Die Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg und des Saarlandes haben anlässlich der Hochwasserkatastrophe Mitte Mai/Anfang Juni umfangreiche steuerliche Erleichterungen für Betroffene beschlossen und entsprechende Katastrophenerlasse veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Erlass aus Bayern in Kürze folgt.

Die Erlasse beinhalten ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.

So wird die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers keine nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.

Hinweise: Betroffene können sich direkt an die jeweils zuständigen Finanzämter wenden.

Den Katastrophenerlass des Landes Baden-Württemberg können Sie hier abrufen, den des Saarlandes hier.

Quellen: FinMin Baden-Württemberg online, Saarländisches FinMin, Pressemitteilung v. 27.5.2024; NWB

Weitere Steuertipps

Zeitpunkt der Ausführung einer gemischten Grundstücksschenkung

Eine gemischte Grundstücksschenkung, bei der ein Kaufpreis unterhalb des Verkehrswertes […]

Erhöhung der sog. Sachbezugswerte für Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Die Finanzverwaltung hat die sog. Sachbezugswerte, die für verbilligt oder […]

Schenkungsteuer bei Gewährung eines niedrig verzinsten Darlehens

Zwar stellt die Gewährung eines niedrig verzinsten Darlehens grundsätzlich eine […]

Nachträglicher Betriebsausgabenabzug bei steuerfreiem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die seit dem Jahr 2022 steuerfrei […]

Abfindung für die Aufhebung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen

Erhält ein Nießbrauchsberechtigter von GmbH-Anteilen, die zum Privatvermögen gehören, eine […]