Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Renten steigen zum 1.7.2024

Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat – die Renten zum 1.7.2024 in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Die diesjährige Rentenanpassung liegt deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Grund für die Erhöhung sind der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse.
  • Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen.
  • Bereits im Jahr 2023 hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Zuvor hatte es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und West gegeben. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 seit dem 1.7.2018 schrittweise aneinander angeglichen

Hinweis: Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten. Erfahrungsgemäß ist mit der Zustimmung zu rechnen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 24.4.2024; NWB

Weitere Steuertipps

Soziokulturelle vs. eigentumsrechtliche Aspekte der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer im Spannungsfeld zwischen soziokulturellen und eigentumsrechtlichen Aspekten Die Frage […]

Faktencheck: Keine Rentenzahlung wegen neuer EU-Richtlinie?

Aktuell kursiert auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien […]

Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen

Die Mindestlohnkommission hat am 27.6.2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn […]

Bürokratieentlastung 2025

Im Oktober 2024 Jahr wurde das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ verabschiedet. Nachfolgend […]

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025

Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen. Damit gelten im […]