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Neuregelungen im August 2022

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Energie

Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Weniger Gas für die Stromproduktion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Das Stromnetz zielgerichtet ausbauen

Für eine gelungene Energiewende – auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der Stromnetze nötig. Dafür wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Mit einer Ministerverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die Vorgaben für Füllstände der Gasspeicher erhöht.

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Verteidigung

Bundeswehr schneller ausrüsten

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es ermöglicht der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu vergeben und nachprüfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Frauenrechte

Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

Durch die Aufhebung des § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte für eine Abtreibung finden können. Die Gesetzesänderung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Bildung

BAföG-Reform: Freibetrag, Bedarfssatz und Wohnkostenzuschlag steigen

Die Freibeträge werden zum 1. August 2022 um 20,75 Prozent angehoben, die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

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Verkehrssicherheit

Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.

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Landwirtschaft

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel

Seit dem 16. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung für Düngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingeführt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden.

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Verbraucherschutz

E171 – Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

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Gesundheit

Masernschutzimpfung für Schul- und Kitabesuch verpflichtend

Seit dem 1. August 2022 müssen alle Kinder nachweisen können, dass sie gegen Masern geimpft sind, wenn sie eine Schule oder Kita besuchen. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Am 31. Juli 2022 endete die im Gesetz enthaltene Übergangsfrist für diejenigen, die am 1. März 2020 bereits eine Kita oder Schule besuchten.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 28.7.2022; NWB

Neuregelungen im Juli 2022

Mehr Geld für Rentner, flexiblere Zeiten in der Pflege und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende September: Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung in einer aktuellen Meldung.

Ruhestand

Renten steigen

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden Verbesserungen auf den Weg gebracht.

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Arbeit

Kurzarbeitergeld bis 30. September verlängert

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

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Pflege

Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert

Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

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Gesundheit

Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen.

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Familie

Grundsicherung: Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene

Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern.

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Einmaliger Kinderbonus 2022

Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.

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Energie

Keine EEG-Umlage mehr

Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Verbraucherschutz

Mietspiegel werden rechtssicherer

Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begründen – und Mieter können mit ihrer Hilfe überprüfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel müssen deshalb den Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

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Online-Verträge kündigen mit einem Klick

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos – sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit eingeführt.

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Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte

Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.

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Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten

Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Das ist auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben einer Verlängerung der geltenden Regelungen für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den EWR-Staaten.

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Soziales

Grundsicherung: Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Jobcenter dürfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt.

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Finanzen Sondervermögen: 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr

Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit.

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Bundesregierung online, Meldung v. 30.6.2022; NWB

Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro

Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, finden Sie in diesem Beitrag.Mindestlohn erhöht sich auf 12 Euro pro Stunde

Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

Minijob-Grenze wird auf 520 Euro monatlich angehoben

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig wird die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.

Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze

Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die Höhe der Verdienste in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens ist unerheblich. Als gelegentlich wird heute ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres angesehen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien.

Zukünftig wird das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.

Wichtiger Hinweis für Rentner: Für einige Rentenbezieher gilt in der Rentenversicherung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentner diese bei der Ausübung eines Minijobs im Blick haben. Nach aktuellem Stand wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Knappschaftsausgleichsleistung nicht angepasst. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentner die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung würde sogar der Anspruch auf diese Rente entfallen. Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt derzeit eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt diese nach aktueller Rechtslage auch wieder 6.300 Euro.

Midijob-Grenze wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht. Bisher liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.

Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber und Midijobberinnen profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.

Minijob-Zentrale online, Meldung vom 13.6.2022; NWB

Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 Euro [aktualisiert]

Der Deutsche Bundestag hat am 3.6.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zugestimmt. Damit wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1.7.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird der Mindestlohn nun per Gesetz auf 12 Euro pro Stunde angehoben.

Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro monatlich angehoben.

Über etwaige weitere Erhöhungsschritte wird die unabhängige Mindestlohnkommission befinden – erstmalig bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.

Hinweis: Der Bundesrat befasst sich am 10.6.2022 abschließend mit dem Gesetz. Es ist nicht zu erwarten, dass die Länderkammer das Vorhaben blockieren wird. Danach muss das Gesetz noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

u.a. Bundesarbeitsministerium online, Meldung v. 3.6.2022; NWB

Nachricht aktualisiert am 10.6.2022: Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner heutigen Sitzung abschließend gebilligt. Die Regelungen können damit – nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt – wie geplant in Kraft treten.

Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 Euro

Der Deutsche Bundestag hat am 3.6.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zugestimmt. Damit wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1.7.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird der Mindestlohn nun per Gesetz auf 12 Euro pro Stunde angehoben.

Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro monatlich angehoben.

Über etwaige weitere Erhöhungsschritte wird die unabhängige Mindestlohnkommission befinden – erstmalig bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.

Hinweis: Der Bundesrat befasst sich am 10.6.2022 abschließend mit dem Gesetz. Es ist nicht zu erwarten, dass die Länderkammer das Vorhaben blockieren wird. Danach muss das Gesetz noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

u.a. Bundesarbeitsministerium online, Meldung v. 3.6.2022; NWB