Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Energiesteuern werden vorübergehend gesenkt

Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20.5.2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Abmilderung der Folgen hoher Kraftstoffpreise

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Absenkung auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Mindereinnahmen für den Bundesetat

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Hinweis: Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1.6.2022 in Kraft treten kann.

BundesratKOMPAKT, Meldung v. 20.5.2022; NWB

Weitere Steuertipps

Grundsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwerte

Trägt ein Grundstückseigentümer konkrete Umstände vor, nach denen der im […]

Bekanntgabe eines Bescheids trotz Widerrufs der Vollmacht

Die Bekanntgabe eines Bescheids bzw. einer Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt […]

Informationsblatt für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen

Die Thüringer Finanzverwaltung hat ein Informationsblatt für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen […]

Bundesregierung beschließt Jahressteuergesetz 2024

Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 das sog. Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. […]

Aufwendungen für künstliche Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen einer Frau für eine Präimplantationsdiagnostik mit anschließender künstlicher Befruchtung […]